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Die gesetzliche Regelung in Österreich

Gesetzlich sind alle Assistenzhunde seit dem 01.01.2015 im §39a des Bundesbehindertengesetzes (Link zu §39a Bundesbehindertengesetz) Abschnitt Va (Assistenzhunde, Therapiebegleithunde) geregelt.

Eine zusätzliche Richtlinie des Sozialministeriums (Link zur Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) führt die näheren Bestimmungen dieses Gesetzes aus.

Ein Assistenzhund ist ein Hund, der einen Menschen mit Behinderung unterstützt.

Als Assistenzhunde gelten Blindenführ-, Service- und Signalhunde.

Assistenzhunde sollen zum Zweck der Erweiterung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eingesetzt werden und dauernd bei der betroffenen Person leben.

Darüber hinaus leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Kommunikation und zum Abbau von einstellungsmäßigen Barrieren.

 

Logo Assistenzhund

Logo zur Kennzeichnung von zertifizierten Assistenzhunden

Die gesetzliche Regelung in Österreich

Es gibt ein Gesetz für alles

was mit Assistenz-Hunden zu tun hat.

Seit dem 1. Januar 2015.

Das Gesetz heißt

Bundes-Behinderten-Gesetz.

 

Dazu kommt noch eine Bestimmung

vom Bundes-Minister:

Die Bestimmung erklärt,

was ein Assistenz-Hund ist.

 

So ein Hund unterstützt einen Menschen mit Behinderung.

Dieser Hund lebt immer bei diesem Menschen.

 

Es gibt drei Arten von Assistenz-Hunden

  1. Blinden-Führ-Hunde

Sie führen blinde Menschen.

 

  1. Service-Hunde

Sie helfen Menschen mit einer Behinderung des Körpers.

Service heißt Bedienen.

Man spricht es: Sörwis

 

  1. Signal-Hunde:

Sie helfen zum Beispiel kranken Menschen.

Signal heißt Zeichen.

Sie bemerken Anzeichen wenn ein Mensch

gesundheitlich in Gefahr ist.

Sie geben ein Zeichen wenn etwas nicht stimmt.

 

 

Logo Assistenzhund

So sieht das Logo für Assistenz-Hunde aus.
Ein Logo ist ein buntes Zeichen.

Der staatlich zertifizierte Assistenzhund

Wie erkennt man einen staatlich zertifizierten Assistenzhund?

Staatlich zertifizierte Assistenzhunde tragen ein geschütztes Logo auf ihren Kenndecken, Führgeschirren, Halsbändern bzw. Brustgeschirren und sind im Behindertenpass der betroffenen Person eingetragen.

Nur staatlich zertifizierte Assistenzhunde-Teams kommen in den Genuss der Sonderrechte und Sonderregelungen durch den Gesetzgeber!

Hunde ohne die staatliche Zertifizierungsprüfungen, ohne den Eintrag im Behindertenpass und ohne die entsprechenden Kennzeichnungen, also jene Hunde die Menschen mit Behinderung begleiten und nur Kenndecken mit diversen Vereins- oder Firmenlogos tragen (z.B. Partnerhunde) gelten in Österreich als Familienhunde.

 

Musterabbildung eines Zertifikats für geprüfte Assistenzhunde

Musterabbildung eines Zertifikats für geprüfte Assistenzhunde

Logo Assistenzhund

 

 

 

Kenndecke, Führgeschirr und Brustgeschirr mit dem Logo für zertifizierte Assistenzhunde

Kenndecke, Führgeschirr und Brustgeschirr mit dem Logo für zertifizierte Assistenzhunde

Musterabbildung eines Zertifikats für geprüfte Assistenzhunde

Musterabbildung eines AssistenzhundehalterInnenausweises – links Vorderseite, rechts Rückseite

Vorderseite eines Behindertenpasses

Behindertenpasses mit der Eintragung eines zertifizierten Assistenzhundes – links Vorderseite, rechts Rückseite

Leinenbanderole mit dem Logo für zertifizierte Assistenzhunde

Leinenbanderole mit dem Logo für zertifizierte Assistenzhunde

Musterabbildung eines Zertifikats für geprüfte Assistenzhunde

Musterabbildung eines AssistenzhundehalterInnenausweises – oben Vorderseite, darunter Rückseite

Vorderseite eines Behindertenpasses

Behindertenpasses mit der Eintragung eines zertifizierten Assistenzhundes – oben Vorderseite, darunter Rückseite

Leinenbanderole mit dem Logo für zertifizierte Assistenzhunde

Leinenbanderole mit dem Logo für zertifizierte Assistenzhunde

Kann man einen staatlich zertifizierten Assistenzhund erkennen?

 „Staatlich zertifiziert“ heißt ausgebildet und geprüft.

 

Man kann diese Hunde erkennen

 denn sie tragen ein Zeichen

auf ihrer Jacke oder am Halsband.

Das rote Zeichen auf leucht-gelbem Stoff.

 

Sie sind eingetragen im Behinderten-Ausweis

ihres Besitzers.

 

Nur Hunde mit diesem Zeichen

heißen „staatlich zertifiziert“.

Das heißt sie sind echte Assistenz-Hunde.

 

Nur dann haben sie

besondere Rechte.

Hunde ohne dieses Zeichen             

sind keine Asssistenz-Hunde.

Auch wenn ein Mensch mit Behinderung

in der Familie lebt:

Ohne das Zeichen sind Hunde Familien-Hunde.

 

Hier sieht man die Ausrüstung von einem Assistenz-Hund.

Hier sieht man die Ausrüstung von einem Assistenz-Hund.

Auch an der Leine sieht man das Logo.

Auch an der Leine sieht man das Logo.

So sieht ein Ausweis für einen Assistenz-Hund vorne aus.

So sieht ein Ausweis für einen Assistenz-Hund vorne aus.

Vorderseite eines Behindertenpasses

Vorderseite eines Behindertenpasses

So sieht die Prüfungs-Urkunde aus.

So sieht die Prüfungs-Urkunde aus.

So sieht ein Ausweis für einen Assistenz-Hund hinten aus.

So sieht ein Ausweis für einen Assistenz-Hund hinten aus.

So sieht ein Behinderten-Pass aus mit dem Eintrag Assistenz-Hund

So sieht ein Behinderten-Pass aus mit dem Eintrag Assistenz-Hund

Logo Assistenzhund

Warum müssen diese Hunde staatlich zertifiziert sein?

Ein Mensch mit Behinderung, der auf einen Assistenzhund angewiesen ist, hat das Recht auf einen gesunden und wesensmäßig geeigneten Hund. Alle staatlich zertifizierten Assistenzhunde werden schon vor der Prüfung von speziell geschulten und unabhängigen Sachverständigen auf ihre gesundheitliche Eignung hin untersucht und beurteilt.

Ein Assistenzhund darf, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Operationssaal) überall hin mitgenommen werden. Deswegen haben die Menschen das Recht, dass nur gesunde, wesensmäßig geeignete und ausgebildete Hunde dieses Privileg genießen dürfen.

Assistenzhunde werden vielfältig eingesetzt und sie zeigen einen hohen Arbeitswillen. Um sie vor Überforderung zu schützen und um wichtige Themen rund um den Assistenzhund nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu vermitteln, sind vom Gesetzgeber vorgeschriebene  Fortbildungsveranstaltungen von Assistenzhundehalter:innen zu besuchen.

Ein Assistenzhund kostet bis zu 38 000 Euro und ist durchschnittlich 8-10 Jahre im Einsatz. Dieses Geld wird teilweise von öffentlichen Stellen, teilweise von Sponsoren, privaten Spendern und vom betroffenen Menschen mit Behinderung (mit-)finanziert. Nur gesunde und wesensmäßig geeignete Hunde können so lange eingesetzt werden.

Erst durch die positiv absolvierte staatliche Team-Prüfung kann ein Eintrag im Behindertenpass erfolgen und mit diesem Eintrag erwachsen auch diverse Zutrittsrechte. Hiermit besteht die Möglichkeit, eine staatliche Assistenzhund-Teilfinanzierung zu erhalten.

Nur diese Prüfung ist in Österreich rechtlich gültig! Seit 1. Jänner 2015 hat das Sozialministerium das Messerli Forschungsinstitut der Vetmeduni Vienna mit der Durchführung der Assistenzhundeprüfung beauftragt. Dazu wurde die „Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde“ am Messerli Forschungsinstitut eingerichtet.

 

www.vetmeduni.ac.at/de/assistenzhunde/

Warum müssen diese Hunde vom Staat geprüft sein?

Assistenz-Hunde dürfen überall hin.

Nur nicht in den Operations-Saal.

 

Deswegen muss der Hund gesund sein.

Der Hund muss zu dieser Aufgabe passen.

Er muss belastbar und freundlich sein.

Das wird vorher geprüft.

 

Assistenz-Hunde arbeiten gerne.

Deswegen muss man aufpassen:

Sie sollen nicht zu viel arbeiten.

Sie brauchen auch Ruhe und Spaß.

 

Ein Mensch mit Assistenz-Hund

muss zu Kursen gehen.

So hat er viel und gutes Wissen

über Assistenz-Hunde.

Dann kann man gut mit Ihnen umgehen

und auf sie achten.

 

Assistenz-Hunde sind sehr teuer.

Sie können 38 Tausend Euro kosten.

So ein Hund kann 8 bis 10 Jahre arbeiten.

Oft zahlt die Kosten der Staat

oder die Kranken-Kassa.

Oder jemand spendet für so einen Hund.

Oder die Menschen mit Behinderung bezahlen den Hund selbst.

 

Der Hund muss gesund sein.

Damit er so lange arbeiten kann.

 

Der Mensch mit Behinderung

und sein Assistenz-Hund

gehen gemeinsam zu einer Prüfung.

Wenn sie die Prüfung bestehen

ist der Hund geprüft.

Dann ist er ein richtiger

Assistenz-Hund.

Der Hund bekommt dann besondere Rechte.

 

Nur für einen geprüften Hund

kann man Geld dazu bekommen.

 

In Österreich ist nur eine Stelle zuständig

für Prüfungen von Assistenz-Hunden.

Diese Stelle heißt

Messerli Forschungs-Institut.

www.vetmeduni.ac.at/de/assistenzhunde/

Sonderrechte staatlich zertifizierter Assistenzhunde-Teams in Österreich

 

Voraussetzungen für die Sonderrechte staatlich zertifizierter Assistenzhunde-Teams

Gesundheitliche Eignung, wesensmäßige Eignung, spezielle Ausbildung und eine positiv abgeschlossene staatliche Beurteilung durch die Prüf- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde, Veterinärmedizinische Universität Wien, Messerli Forschungsinstitut führen zur Anerkennung als Assistenzhund und zur Eintragung in den Behindertenpass. Mit diesem Eintrag gelten die in Rechtsvorschriften geregelten Assistenzhund-Zutrittsrechte zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen und auch die Ausnahme von der Maulkorb- und Leinenplicht.

www.vetmeduni.ac.at/de/assistenzhunde/

 

Richtlinien des Sozialministeriums

Assistenzhunde werden in allen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt. Daher benötigen Menschen mit Behinderung, die von ihrem Assistenzhund begleitet werden, freien Zugang zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen. Die Ausnahme von der Maulkorbpflicht ermöglicht den Assistenzhunden ihre uneingeschränkte Aufgabenerfüllung.

Link Richtlinien für Assistenzhunde des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (PDF, 328 KB)

 

Bundesverfassung Art. 7

Assistenzhundeführer:innen genießen besondere Rechte, also eine positive Diskriminierung nach Art. 7 der Bundesverfassung. Das bedeutet, dass sie in diesem Fall von der Gleichbehandlung aller sonstigen Hundeführer:innen ausgenommen sind und sie ihre Assistenzhunde auch an Orte mitnehmen dürfen, an denen Hunde normalerweise verboten sind. Wird ihnen dies verwehrt, so ist dies als mittelbare Diskriminierung einzustufen und auch die Bundesbehindertenanwaltschaft soll umgehend über solch einen Vorfall informiert werden.

 

Hygieneverordnung der österreichischen Ärztekammer

9 (7) Die Haltung/der Zutritt von Tieren in Behandlungsräumen ist unzulässig. Assistenzhunden im Sinne des § 39a Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der jeweils geltenden Fassung ist der Zugang zu Beratungsräumen sowie Behandlungsräumen Typ 1 gemäß Anlage 2 zu gewähren.

Die Anlage 2 definiert Behandlungsräume Typ I folgendermaßen: Ordinations- und Behandlungsraum: Dem Behandlungsraum Typ I sind die Ordinationsräumlichkeiten von Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten sowie nachgeordnete Behandlungsräume, Beispielsweise für Blutabnahmen, Infusionen, einfache endoskopische Untersuchungen, Physikalische Therapie, kleine Wundversorgungen, Verbandwechsel, Nahtentfernung, zuzuordnen.

Link: https://www.aerztekammer.at/documents/261766/106992/HygVO+2014+konsolidiert.pdf/55535ef6-52a2-bd4c-38f5-b906de718e12

 

Allgemeine Informationen über Assistenzhunde

PDF: Erlass für Zutrittsrechte für Assistenzhundeteams zu Verkaufsräumlichkeiten von Einzelhandelsbetrieben

 

Mitnahme von Assistenzhunden in Verkaufsräumlichkeiten von Einzelhandelsbetrieben

PDF: Erlass für Zutrittsrechte für Assistenzhundeteams zu Schauproduktionen

 

Mitnahme von staatlich geprüften Assistenzhunden in eine Schauproduktion

PDF: Wirtschaftskammer – Zutrittsrechte für Assistenzhundeteams im Handel

 

Gelegenheitsverkehrsgesetz

Bundesgesetz über nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen.

Die Beförderungspflicht von Assistenzhunden ist im Gelegenheitsverkehrsgesetz verankert und gilt für alle gewerblichen Personenbeförderungen mit Bussen oder PKW. Nach § 13 Abs. 3 wurde der folgende Abs. 3a eingefügt: „(3a) Unbeschadet der aufgrund von Abs. 2 und 3 erlassenen Verordnungen besteht für Hunde Beförderungspflicht, wenn die zu befördernde Person auf die Begleitung eines Assistenzhundes gemäß § 39a BBG angewiesen ist. Für diese Tiere besteht keine Maulkorb- und Leinenpflicht.“

 

Ein Servicehund (schwarzer Labradoodle) an der Seite seiner Besitzerin

Ein Servicehund (schwarzer Labradoodle) an der Seite seiner Halterin

Beförderungsbedingungen der Wiener Linien GmbH & Co KG

Mitnahme von Tieren: J 3.) Für Assistenzhunde (das sind Blindenführ-, Service- und Signalhunde), die als solche gekennzeichnet sind, besteht keine Leinen-, Maulkorb- oder Fahrkartenpflicht.

Kenndecke, Führgeschirr und Brustgeschirr mit dem Logo für zertifizierte Assistenzhunde

Kenndecke, Führgeschirr und Brustgeschirr mit dem Logo für zertifizierte Assistenzhunde

VOR – Der Verkehrsbund

Entsprechend gekennzeichnete Assistenzhunde werden im gesamten Verbundgebiet unentgeltlich und ohne Maulkorb mitbefördert, sofern diese im Berechtigungsnachweis des Fahrgastes eingetragen sind. Assistenzhunde (Blindenführ-, Service- und Signalhunde) sind jene Sparten von Hunden, die dementsprechend ausgebildet und auch zertifiziert sind, um ihren Begleiter:innen im Bedarfsfall diverse Hilfestellungen leisten zu können. Assistenzhunde kann man an dem geschützten Logo „Assistenzhund“ erkennen und sie müssen im Behindertenpass der Halter:innen eingetragen sein.

Vorderseite eines Behindertenpasses
Detail eines Behindertenpasses mit der Eintragung eines zertifizierten Assistenzhundes

Musterabbildung eines Behindertenpasses mit der Eintragung eines zertifizierten Assistenzhundes

Echte geprüfte Assistenz-Hunde
haben besondere Rechte.

Welche Hunde sind echte Assistenz-Hunde?

Nur wenn sie ausgebildet sind und

geprüft sind.

Dann gibt es einen Eintrag

in den Behinderten-Ausweis.

 

Nur dann haben sie besondere Rechte.

Zum Beispiel:

Sie dürfen fast überall hin.

Sie brauchen keinen Maul-Korb.

Sie brauchen nicht unbedingt eine Leine.

 

Das zuständige Ministerium sagt:

Assistenz-Hunde dürfen fast überall hin.

So können sie immer bei ihrem Menschen mit Behinderung sein.

Sie müssen keinen Maul-Korb tragen.

Mit Maul-Korb können sie manche Aufgabe nicht.

 

 Auch die Besitzer

der Assistenz-Hunde dürfen

mehr als andere Menschen.

Sie dürfen ihre Hunde

fast überall hin mitnehmen.

Wer das trotzdem nicht erlaubt,

kann bestraft werden.

 

Hygiene-Verordnung

Eigentlich dürfen keine Tiere

in die Behandlungs-Räume von Ärzten.

Nur geprüfte Assistenz-Hunde dürfen hinein.

Das sagt die neue Hygiene-Verordnung.

Das ist ein Gesetz.

Hygiene bedeutet:

Alles was bei Gesundheit

mit gründlicher Sauberkeit zu tun hat.

 

Verkehrs-Gesetz

Im Straßen-Verkehr haben

Assistenz-Hunde besondere Rechte:

Richtige geprüfte Assistenz-Hunde

dürfen im Bus fahren.

Oder auch im Taxi.

Sie müssen dort keinen Maul-Korb tragen.

Und auch keine Leine.

 

 

Ein Servicehund (schwarzer Labradoodle) an der Seite seiner Besitzerin

Ein Servicehund (schwarzer Labradoodle) an der Seite seiner Besitzerin

Wiener Linien

Wiener Linien ist S-Bahn oder Straßen-Bahn.

In den Wiener Linien dürfen

geprüfte Assistenz-Hunde mitfahren.

Sie brauchen keine Fahr-Karte.

Sie brauchen keinen Maul-Korb.

Und auch keine Leine.

Kenndecke, Führgeschirr und Brustgeschirr mit dem Logo für zertifizierte Assistenzhunde

Hier sieht man die Ausrüstung von einem Assistenz-Hund.

VOR Verkehrs-Bund

Geprüfte Assistenz-Hunde dürfen

immer mitfahren.

Sie brauchen keine Fahr-Karte.

Sie brauchen keinen Maul-Korb.

Sie müssen aber geprüfte Assistenz-Hunde sein.

Dann steht der Hund auch im

Behinderten-Ausweis.

Vorderseite eines Behindertenpasses
Detail eines Behindertenpasses mit der Eintragung eines zertifizierten Assistenzhundes

So sieht ein Behinderten-Pass aus mit dem Eintrag Assistenz-Hund

Die Anerkennung eines Hundes als Assistenzhund

Damit ein Hund als Assistenzhund anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:

  1. Gesundheitliche Eignung
    Diese wird durch eine umfassende tierärztliche Untersuchung nachgewiesen. 
  2. Wesensmäßige Eignung
    Der Hund soll seiner Umwelt gegenüber ein neutrales und ein von dieser nicht beeinflussbares Verhalten zeigen. 
  3. Spezielle Ausbildung
    Die Ausbildung des Hundes umfasst, neben dem grundsätzlichen Gehorsam, eine spezielle Ausbildung für spezifische Hilfeleistungen, abhängig von dem zukünftigen Einsatzgebiet des Hundes. 
  4. Positiv abgeschlossene staatliche Beurteilung

    Die Beurteilung von Assistenzhunden gliedert sich in zwei Beurteilungsverfahren. Zunächst erfolgt die Qualitätsbeurteilung, welche bei fremdausgebildeten Hunden mit seiner/seinem Ausbilderin/Ausbilder absolviert. In der Qualitätsbeurteilung werden die allgemeinen Anforderungen an das Sozial- und Umweltverhalten des Hundes, Grundgehorsam sowie die speziellen Hilfsleistungen beurteilt. Wurde die Qualitätsbeurteilung positiv abgeschlossen, so kann die Zusammenschulung des Hundes mit der betroffenen Person beziehungsweise dem Triaden-Team erfolgen. An die Zusammenschulung schließt sich die Teambeurteilung an, welche der Hund mit der betroffenen Person absolviert.

    Erst nach positiver Absolvierung der Teambeurteilung erfolgt die Anerkennung als Assistenzhund und nur dann kann der Hund in den Behindertenpass eingetragen werden. Durch diese Eintragung in den Behindertenpass erhält der betroffene Mensch für seinen Assistenzhund die in Rechtsvorschriften geregelten Zutrittsrechte zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen und Ausnahmen von der Leinen- und Maulkorbpflicht.

    Sowohl die Qualitäts- als auch die Teambeurteilung erfolgt durch die Prüf- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde am Messerli Forschungsinstitut, Veterinärmedizinische Universität Wien, durch eine Prüfungskommission bestehend aus einem/einer kynologischen Sachverständigen und einem/einer Sachverständigen für Assistenzhunde.

Richtlinien

Seit dem 01.01.2015 sind alle Assistenzhunde (Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde) im § 39a des Bundesbehindertengesetzes verankert.

Die näheren Bestimmungen zu diesem Gesetz sind in den Richtlinien für Assistenzhunde des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachzulesen:

Richtlinien für Assistenzhunde des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (PDF, 328 KB)

Weitere Informationen

Prüf- und Koordinationsstelle für Assistenzhunde
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1, 1210 Wien
Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
unter +43 (1) 25077 – 2682
Homepage und Email:
www.vetmeduni.ac.at/de/assistenzhunde/

Logo zur Kennzeichnung von zertifizierten Assistenzhunden

Voraus-Setzungen für einen geprüften Assistenz-Hund

Damit ein Hund als Assistenzhund anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:

– Der Hund muss gesund sein

– Der Hund muss freundlich und gelassen sein

– Er braucht die vorgeschriebene Ausbildung

– Er muss vom Staat geprüft sein.

   – Mit dem Menschen der ihn ausgebildet hat.

   Das nennt sich Qualitäts-Beurteilung

   – Mit dem behinderten Menschen, mit dem er zusammenlebt.

   Das nennt sich Team-Beurteilung.

   (Team ist englisch und heißt Gruppe.

   Man spricht: Tiem)

Danach wird der Hund in den Behinderten-Ausweis eingetragen.

Jetzt ist er zertifiziert, also geprüft

Jetzt hat er besondere Rechte.

Er darf fast überall hin.

Er muss keinen Maul-Korb tragen.

Er muss keine Leine tragen.

 

Es gibt in Österreich

nur eine Stelle für die Prüfung.

Sie heißt Messerli Forschungs•institut

Adresse:

Veterinärmedizinische Universität Wien

Messerli Forschungsinstitut

Veterinärplatz 1

1210 Wien

Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr

Telefon +43 (1) 25077 – 2682

Weitere Informationen

Prüf- und Koordinationsstelle für Assistenzhunde
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1, 1210 Wien
Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
unter +43 (1) 25077 – 2682
Homepage und Email:
www.vetmeduni.ac.at/de/assistenzhunde/

Logo zur Kennzeichnung von zertifizierten Assistenzhunden